Hygiene

Ich arbeite nach den Richtlinien des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für Betreiber von Tattoostudios.
Dessen Grundlage ist die Verordnung zur Verhütung von übertragbaren Krankheiten (kurz Hygieneverordnung) vom 11. August 1987 und das Infektionsschutzgesetz (lfSG) vom 20.07.2000.

Aufgrund dessen Vollzug, ordnet das Gesundheitsamt vom Landkreis Ostallgäu nach den gültigen Landesverordnungen die Erstellung und Einhaltung eines Hygieneplans für Tattoo- und Piercingstudios an. Dort werden die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt. Diese Verhaltensregeln dienen der größtmöglichen hygienischen Sicherheit beim Tätowieren, sowohl für die Kunden als auch für die ausführenden Künstler.

Alle von mir verwendeten Farben sind in Deutschland lizensiert und verfügen über Zertifikate.

Nachfolgend eine kleine Recherche von mir, um die Sicherheit und Legalität der auf dem Markt angebotenen Tätowierfarben zu beleuchten:

Jede Tattoofarbe, die den rechtlichen Grundlagen entspricht, ist auch als Tattoofarbe zugelassen und somit legal. Damit eine Tattoofarbe auf dem Europäischen Markt verkauft werden darf, müssen folgende rechtliche Bedingungen erfüllt sein.
Die Tattoofarbe muss beim BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) angemeldet sein. Die Anmeldung bedeutet, dass der Hersteller oder Importeur alle Inhaltsstoffe der anzumeldenden Farben angeben muss. Es werden hier keine labortechnischen Test durchgeführt.
Die Daten, die beim BVL eingereicht werden, gehen an die deutsche Giftnotrufzentrale. Bei unerwünschten Nebenwirkungen hat der behandelnde Arzt über die Giftnotzentrale sofortigen Zugriff auf die Inhaltsstoffe und kann bestmöglich reagieren.
Diese BVL Anmeldung ist u.a. notwendig, um die Tattoofarbe durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen "zertifizieren" zu lassen. Dieser ist hauptsächlich in der Kosmetik- und Lebensmittelindustrie tätig und wird eingesetzt, damit ein externer und vor allem unabhängiger Gutachter die gewissenhafte Arbeit des Herstellers/Importeurs bestätigen kann. Der Sachverständige stellt die vom CVUA (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) geforderte Konformitätserklärung aus, die als "Zertifikat" bezeichnet wird. Sie versichert, dass die geprüften Tattoofarbe gemäß der EU Resolution ResAP (2008) 1 und der in Deutschland geltenden TVO/Tätowiermittelverordnung) produziert wurde.
Das CTL Bielefeld ist ein Anbieter von mehreren Laboratorien, in denen Tattoofarben analytischen Untersuchungen auf freiwilliger, auftragsbezogener Basis der Hersteller unterzogen werden. Die Farben werden dort nach der Resolution ResAP (2008) und der TVO verschiedenen Test unterzogen und beurteilt ob alle Prüfungen bestanden wurden.
Getestet wird z.B. auf aromatische Amine, Metalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, eine Liste von bedenklichen Farbstoffen, mikrobiologische Untersuchungen zur Sterilität, usw.
Die Gesundheitsämter sammeln stichprobenartig Farben in Tattoostudios und auf Conventions ein, um zu prüfen, ob alle Proben den oben genannten gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die betroffenen Farben zurückgerufen, um den Verbraucher zu schützen. Bei einem Rückruf werden die Importeure und Inverkehrbringer (Händler) dazu verpflichtet die noch tatsächlich verfügbaren Chargen (Produktionseinheit) der Farben von Ihren Kunden (Tattoostudios) zurückzufordern.


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